Wenn Sie auf die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydranten angewiesen sind (z.B. für mobile Gastronomie, o.Ä.) und anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht, können Sie bei uns Hydrantenstandrohre mieten.
Den Mietvertrag zum Ausleih eines Hydrantenstandrohres können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Die Bedienungshinweise zum Gebrauch eines Hydrantenstandrohres können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Die Mietbedingungen im Überblick können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bühl zur Wasserentnahme können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
2. Überweisung der 500 € Kaution eine Woche vor Abholung auf das Konto der Stadtwerke bzw. EC-Karten Bezahlung am Tag der Abholung am Empfang der Stadtwerke (Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2018 keine Barzahlung mehr möglich ist).
Überweisungen bitte an folgende Bankverbindung unter Angabe des Namens und der Anschlussstelle tätigen:
Sparkasse Bühl
IBAN: DE80 6625 1434 0000 0520 50
Volksbank Bühl eG
IBAN: DE26 6629 1400 0001 3535 00
Hier gehts zum Formular/ zur Onlinereservierung
- Hydrantenstandrohre werden ausschließlich zur Benutzung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bühl ausgegeben
- Bei Abholung des Standrohres ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € zu leisten. Keine Barzahlung möglich.
- Die Bearbeitungs- und Wartungsgebühren werden pauschal pro Ausleihe berechnet und betragen ab 01.01.2018 75,00 € (brutto)
- Die Leihgebühr/Miete für das Standrohr inkl. Zähler beträgt für jeden angefangenen oder vollen Tag seit 01.01.2018 1,50 € (brutto) und 45,00 € pro Monat
- Das entnommene Wasser wird nach den allgemeinen Tarifpreisen für die Versorgung mit Trinkwasser abgerechnet
- Wird das entnommene Wasser der städtischen Entwässerung zugeführt (z.B. Poolbefüllung) fallen neben den Wassergebühren auch die gültigen Abwassergebühren an
- Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag mit den Stadtwerken Bühl abzuschließen
- Technische Erläuterungen werden Ihnen bei Abholung des Standrohrs in Form von "Bedienungshinweise für Hydrantenstandrohr" ausgehändigt
- Bei vom Kunden verursachten Beschädigungen oder Verschmutzungen am Standrohr werden die Reparaturkosten gesondert in Rechnung gestellt
- Unerlaubte Wasserentnahme wird von uns pauschal in Höhe von mindestens 150,00 € in Rechnung gestellt
- Darüber hinaus behalten wir uns vor, die unerlaubte Nutzung von Standrohren und anderen Anschlüssen in unserem Trinkwassernetz polizeilich zur Anzeige zu bringen (Wasserdiebstahl)
Den Mietvertrag zum Ausleih eines Hydrantenstandrohres können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Die Bedienungshinweise zum Gebrauch eines Hydrantenstandrohres können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Die Mietbedingungen im Überblick können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bühl zur Wasserentnahme können Sie hier im PDF-Format öffnen - Bitte Klicken Sie hier.
Ablauf des Mietprozesses
1. Reservierungsanfrage über unser Onlineformular oder per Telefon.2. Überweisung der 500 € Kaution eine Woche vor Abholung auf das Konto der Stadtwerke bzw. EC-Karten Bezahlung am Tag der Abholung am Empfang der Stadtwerke (Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2018 keine Barzahlung mehr möglich ist).
Überweisungen bitte an folgende Bankverbindung unter Angabe des Namens und der Anschlussstelle tätigen:
Sparkasse Bühl
IBAN: DE80 6625 1434 0000 0520 50
Volksbank Bühl eG
IBAN: DE26 6629 1400 0001 3535 00
Hier gehts zum Formular/ zur Onlinereservierung