Für PV-Anlagen mit einer maximalen Wirkleistung von 135 kW gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4105.
Welche Schritte Sie bei Installation einer Photovoltaikanlage durchlaufen müssen, erfahren sie hier.
Der erste Schritt ist die Planung Ihrer Photovoltaikanlage. Die Beratung und Planung der Anlage übernimmt in der Regel Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen oder ein Planungsbüro.
Mindestens 8 Wochen vor Installation müssen Sie Ihre Anlage bei uns anfragen und anmelden. Dieser Schritt wird idealerweise von Ihrem eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen in Ihrem Namen übernommen. Die Anfrage ist notwendig, um zu überprüfen, ob die geplante Leistung Ihrer Anlage in unserem Netz übertragen werden kann sowie ob die Planung unsere Technischen Anschlussbedingungen einhält.
Zur Anmeldung füllen Sie bitte die Anmeldung zum Netzanschluss, das Inbetriebnahmeprotokoll (Seite 1-4) sowie das Auswahlblatt Messkonzept aus und senden dieses mit den benötigten Anlagen (siehe Seite 4 des Inbetriebnahmeprotokolls) an
netznutzung(at)stadtwerke-buehl.de:
Inbetriebnahmeprotokoll
Anmeldung zum Netzanschluss
Auswahlblatt Messkonzept
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Weiterhin erfolgt die Bestimmung des Netzanschlusspunktes sowie eine Netzverträglichkeitsprüfung. Anschließend erhalten Sie von uns nach erfolgreicher Prüfung eine Anschlusszusage sowie die Genehmigung.
Nach Empfang der Anschlusszusage kann Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen Ihre Photovoltaikanlage installieren.
Der Stromzähler muss ein Zweirichtungszähler sein, um sowohl den Bezug aus dem Netz als auch die Einspeisung in das Netz messtechnisch erfassen zu können. Ist der vorhandene Stromzähler kein Zweirichtungszähler, ist ein Tausch des Stromzählers notwendig. Der Zählerwechsel sollte zeitgleich mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage bei einem gemeinsamen Termin mit Ihnen, Ihrem eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen sowie einem Mitarbeiter der Stadtwerke Bühl erfolgen. Die Unterschriften und Zählerdaten (Seite 5 des Inbetriebnahmeprotokolls) werden bei der Inbetriebnahme der PV-Anlage vor Ort von uns eingetragen. Der Zählerwechsel wird von Ihrem eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen mit dem Formular Anmeldung zum Netzanschluss beantragt. Der Zählerwechsel ist für den Kunden kostenlos.
Falls kein Zählerwechsel erforderlich ist, kann die Inbetriebnahme der PV-Anlage ohne Anwesenheit der Stadtwerke Bühl erfolgen. Hierfür benötigen wir die Unterschriften, das Inbetriebnahmedatum sowie eine Dokumentation der Zählerdaten (sowie Fotos mit den jeweiligen Zählerständen).
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
> Die Zähleranlage muss der VDE-AR-N 4100 und der VDE-AR-N 4105 sowie bei Vorhandensein eines Speichers zusätzlich der VDE-AR-2510-2 entsprechen.
> Bis zum Wechsel auf einen Zweirichtungszähler darf Ihre Anlage keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
> Bevor uns nicht die vollständigen und korrekten Unterlagen vorliegen, darf keine Inbetriebnahme stattfinden.
Innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage müssen Sie diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Sollten Sie mehrere Anlagen betreiben, muss jede einzeln registriert werden.
Nach der gemeinsamen Inbetriebnahme wird Ihre Anlage in unserem System erfasst. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben von uns. In diesem werden nochmals die abrechnungstechnischen Rahmenbedingungen aufgeführt sowie die Bankdaten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Steuernummer abgefragt.
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorher genannten Punkte zahlen wir dem Anlagenbetreiber die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung aus. Die aktuellen Vergütungssätze und den Auszahlungszeitraum sind den jeweiligen Gesetzesblättern zu entnehmen.