Steckerfertige Photovoltaikanlagen

Eine steckerfertige Photovoltaikanlage wird auch Balkonkraftwerk oder solare Kleinstanlage genannt. Unter dem Begriff wird eine PV-Anlage mit maximal 2000 Wp und einem Wechselrichter mit einer maximalen Erzeugungsscheinleistung von 800VA verstanden, welche an die Hausinstallation angeschlossen wird. Somit ist es jedem Stromverbraucher möglich, einen Teil seines benötigten Stromes selbst zu erzeugen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Die steckerfertige Photovoltaikanlage darf eine maximale Erzeugungs-Scheinleistung von 800VA besitzen.
  • Pro Stromzähler darf eine steckerfertige Photovoltaikanlage angeschlossen werden.
  • Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
  • Der Stromzähler muss ein Zweirichtungszähler sein, um sowohl den Bezug aus dem Netz als auch die Einspeisung in das Netz messtechnisch erfassen zu können.
  • Wir empfehlen den Anschluss an eine spezielle Energiesteckdose nach VDE V 0628-1. Die Installation einer solchen Energiesteckdose sowie der notwendigen Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter darf nur durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Eine Alternative zu einer solchen Energiesteckdose ist ein fester Anschluss der PV-Anlage an ihre Elektroinstallation.
  • Sie erhalten keine Einspeisevergütung, da die Anlagen in erster Linie den Eigenverbrauch decken sollen. Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, erfolgt die Anmeldung wie bei einer normalen PV-Anlage.

Ist der vorhandene Stromzähler kein Zweirichtungszähler, ist ein Tausch des Stromzählers notwendig. Dies ist für Sie als Kunden kostenlos.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Zählerwechsel unter      netznutzung(at)stadtwerke-buehl.de.