Steckerfertige Photovoltaikanlagen

Eine steckerfertige Photovoltaikanlage wird auch Balkonkraftwerk oder solare Kleinstanlage genannt. Unter dem Begriff wird eine PV-Anlage aus eins bis zwei Modulen und einem Wechselrichter mit einer maximalen Erzeugungsscheinleistung von 600VA verstanden, welche an die Hausinstallation angeschlossen wird. Somit ist es jedem Stromverbraucher möglich, einen Teil seines benötigten Stromes selbst zu erzeugen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Die steckerfertige Photovoltaikanlage darf eine maximale Erzeugungs-Scheinleistung von von 600VA besitzen.
  • Pro Stromzähler darf eine steckerfertige Photovoltaikanlage angeschlossen werden.
  • Der Anschluss von solaren Steckdosen-Anlagen erfolgt über eine spezielle Energiesteckdose nach VDE V 0628-1. Die Installation einer solchen Energiesteckdose sowie der notwendigen Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter darf nur durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Eine Alternative zu einer solchen Energiesteckdose ist ein fester Anschluss der PV-Anlage an ihre Elektroinstallation.
  • Der Stromzähler muss ein Zweirichtungszähler sein, um sowohl den Bezug aus dem Netz als auch die Einspeisung in das Netz messtechnisch erfassen zu können.
  • Anmeldung der steckerfertigen Photovoltaikanlage bei uns (Ihrem Netzbetreiber)
  • Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
  • Sie erhalten keine Einspeisevergütung, da die Anlagen in erster Linie den Eigenverbrauch decken sollen. Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, erfolgt die Anmeldung wie bei einer normalen PV-Anlage.

So melden Sie Ihre Anlage bei uns an:

Sie müssen Ihre Anlage zwingend bei uns anmelden. Hierzu füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden dieses an netznutzung(at)stadtwerke-buehl.de:

Anmeldung solare Kleinstanlagen

Hinweise:

Es ist nicht notwendig, ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen als Anlagenerrichter einzutragen. Weiterhin werden folgende Dokumente benötigt:

  • Datenblatt vom Wechselrichter
  • Datenblatt von den Solarzellen
  • Konformitätserklärung vom Wechselrichter
  • Konformitätserklärung von den Solarzellen
  • Foto des vorhandenen Stromzählers
  • Foto von den Solarzellen
  • Foto vom Wechselrichter
  • Foto von der speziellen Energiesteckdose bzw. vom festen Anschluss an die Elektroinstallation

Ist der vorhandene Stromzähler kein Zweirichtungszähler, ist ein Tausch des Stromzählers notwendig. Dies ist für den Kunden kostenlos. Einen Termin für Zählerwechsel können Sie bei einer steckerfertigen Photovoltaikanlage direkt mit uns vereinbaren. Den zuständigen Ansprechpartner wird nach Anmeldung Ihrer Anlage mitgeteilt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an netznutzung(at)stadtwerke-buehl.de.