Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung größer 135 kW werden für gewöhnlich an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Die Anlage muss rechtzeitig bei uns angefragt und angemeldet werden. Wir prüfen Ihre Anfrage und weisen Ihnen einen Netzverknüpfungspunkt zu.
Die Vorgaben zur Anmeldung unterscheiden sich nach folgenden Punkten:
- Summe der Wirkleistung aller Erzeugungsanlagen (Neuanlage und Bestandsanlagen) sowie Speicher am Netzanschlusspunkt
- Vereinbarte Wirkleistung für die Einspeisung am Netzanschlusspunkt
Die Anmeldung und Inbetriebnahme erfolgt nach den Vorgaben der VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen Niederspannung). Besonderheiten sind, dass die Einstellungswerte der Erzeugungseinheiten nach der EAAV erfolgen und die Einheitenzertifikate nach der VDE-AR-N 4110 eingereicht werden müssen. Nach Inbetriebnahme der Anlage benötigen wir den Nachweis zu den Einstellungen nach EAAV.
Die Anmeldung erfolgt nach den Vorgaben der VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen Niederspannung). Zusätzlich müssen folgende Punkte umgesetzt und eingereicht werden:
· E.8 Formular Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage (PDF)
· Einstellungswerte der Erzeugungseinheiten nach der EAAV
· Einheitenzertifikate nach der VDE-AR-N 4110
· Übergeordneter Entkupplungsschutz nach der VDE-AR-N 4110
· Einspeiseüberwachung P_AV,E
Nach Erhalt des E.9-Formulars durch die Stadtwerke Bühl kann die Anlage nach den Vorgaben errichtet werden.
Die Inbetriebnahme erfolgt anschließend nach den Vorgaben der VDE-AR-N 4105. Zusätzlich benötigen wir die Nachweise zur Umsetzung der oben genannten Punkte.