Netzanschluss

Nach dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am
13. Juli 2005 sowie der Verordnungen zum Netzzugang (GasNZV) und zu den Netzentgelten (GasNEV) am 29. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Bühl GmbH ihre Netze entsprechend dieser gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung

Die NDAV enthält die Allgemeinen Bedingungen für alle Anschluss-Nutzungsverhältnisse in Niederdruck. Außerdem gilt die NDAV für alle Netzanschlussverträge in Niederdruck, die nach dem 12. Juli 2005 mit der Stadtwerke Bühl GmbH geschlossen worden sind bzw. die künftig geschlossen werden.

Die kompletten Wortlaute der NDAV und den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV Gas können als PDF heruntergeladen werden.

Technische Anschlussbedingungen

Für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen, die an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Bühl GmbH angeschlossen
sind und angeschlossen werden, gelten die nachfolgenden Technischen Anschlussbedingungen - TAB -. Diese TAB liegt der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zugrunde.

Der komplette Wortlaut der TAB Gas kann als PDF heruntergeladen werden.