Freischaltung der Ladesäule

Auto laden zugeschnitten

Vor Beginn eines Ladevorganges soll die Ladestation auf äußere Schäden geprüft werden.
Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an dem Ladepunkt, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.


Freischaltung für Kun­den der Stadt­wer­ke Bühl:

Kun­den mit der Stadt­wer­ke Bühl La­de­kar­te kön­nen die La­de­säu­le di­rekt mit der Kar­te frei­schal­ten.

Ladungstart_Ladekarte

Freischaltung für Kun­den von Part­ner­netz­wer­ken:

Kun­den mit La­de­kar­ten von Part­ner­netz­wer­ken kön­nen über de­ren La­de­kar­te die La­de­säu­le frei­schal­ten.

Ei­ne Über­sicht der Part­ner­netz­wer­ken fin­den Sie hier. Bit­te kli­cken Sie hier. 

Freischaltung über den Ad-hoc Zugang:

Kunden ohne Ladekarte können über den QR-Code Scan an der Ladesäule die Ladesäule freischalten.


Zur Be­stel­lung ih­rer ei­ge­nen Stadt­wer­ke Bühl La­de­kar­te fül­len Sie ein­fach die Nutzungsvereinbarung aus und sen­den es 
 
per Post an Sie­mens­stra­ße 5 in 77815 Bühl oder
per Mail an e-laden(at)stadtwerke-buehl.de.