Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und Gas-Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% zum 1. Oktober 2022
Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnehmen konnten, hat die Bundesregierung die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh netto gemäß Kabinettsbeschluss vom 30.09.2022 wieder abgeschafft. Selbstverständlich berücksichtigen wir den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und diese wird von uns nicht an Sie weiterberechnet.
Die Reduzierung der Mehrwehrsteuer ist eine weitere Maßnahme, um die Verbraucher von den stark gestiegenen Gaspreisen zu entlasten. Daher wird die Umsatzsteuer auf die Erdgaslieferung von 19 % auf 7% reduziert. Wir geben diese Absenkung selbstverständlich direkt an unsere Kunden weiter.
Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage sowie die Reduzierung der Mehrwertsteuer soll kurzfristig spürbar eine Entlastung der Letztverbraucher bewirken.
Hinweis zu den Abschlagszahlungen:
Die laufenden Abschlagszahlungen für die verbleibenden drei Monate bleiben unverändert. Durch die Beibehaltung der aktuellen Abschlagshöhe, geht Ihnen kein Geld verloren. Die monatlich gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet. Sollte die Summe der monatlich geleisteten Abschlagszahlungen die Forderung der Jahresrechnung übersteigen, werden Ihnen zu viel gezahlte Abschläge zurückerstattet, sodass für Sie kein Nachteil entsteht.
Für Fragen und Hinweise steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter der Rufnummer 07223-946-220 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-buehl.de zur Verfügung.