Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen) müssen beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der Anlage angemeldet werden. Die Anmeldung einer Verbrauchseinrichtung erfolgt durch Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen.
Welche Formulare Sie zur Anmeldung der Anlage benötigen, erfahren Sie hier.
- Wird ein zusätzlicher Zähler gewünscht, benötigen wir den Zählerantrag.
- Nach der Inbetriebnahme und der Anmeldung Ihrer Verbrauchseinrichtung durch das Elektroinstallationsunternehmen ist die Übermittlung der Stammdatenmeldung nach §14a EnWG erforderlich.
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG zählen verpflichtend folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung größer 4,2 kW mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.01.2024 und Anschluss an das Niederspannungsnetz:
- Nicht öffentlich-zugängliche Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z.B. Heizstab)
- Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
Ausführliche Informationen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie in unserem
Informationsflyer sowie in den Allgemeinen Bedingungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG.