Aktuell

Marktstammdatenregister


Am 31.01.2019 hat das Marktstammdatenregister seinen Betrieb aufgenommen.
 
Das bringt für den Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (EEG-, KWKG-Anlagen usw.) neue Verpflichtungen mit sich.
 
Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, KWK -Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.
 
Falls Ihre Anlage Strom erzeugt oder Sie einen Speicher haben, müssen Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 im Marktstammdatenregister registriert haben.
 
Sollte die Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert werden, müssen wir die Zahlungen
nach Vorgabe der Bundesnetzagentur bis zur erfolgreichen Registrierung aussetzen.
 
Bitte beachten Sie, dass Neuanlagen nach Inbetriebnahme innerhalb von 30 Tagen registriert werden müssen.
 
Zahlungsanspruch
- Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Registrierungspflichten beachtet werden. Ansonsten tritt keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung ein!