24-Stunden Lieferantenwechsel

Wichtiges Wissen für Verbraucher:

Der sogenannte 24-Stunden Lieferantenwechsel tritt zum 06. Juni im deutschen Energiemarkt in Kraft. Die EU-Richtlinien wurden nun von der Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt. So soll der Wechsel schneller und effizienter innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein.

Was ist der Grund der Regelung:

Von der EU wurde festgelegt, dass der Stromanbieterwechsel innerhalb eines Werktags erfolgen soll. Hiermit soll der Wettbewerb zwischen Anbietern erhöht werden und für Verbraucher unkomplizierter werden.

Änderungen für die Verbraucher:

-      Verbraucher können innerhalb von 24 Stunden werktags ihren Stromlieferan             ten wechseln.

-      Kündigungsfristen die vertraglich festgelegt sind bleiben unberührt.

-      An- und Abmeldungen in die Vergangenheit können nicht mehr durchgeführt            werden.

-      Ein- und Auszüge müssen somit künftig rechtzeitig gemeldet werden.

-      Die Frist für den Lieferantenwechsel beginnt am Folgetag um 0:00 Uhr

Wechselmeldungen an Wochenenden bzw. Feiertagen:

Diese Meldungen werden am darauffolgenden Werktag bearbeitet. Die Fristen sind im bundesweiten Fristenkalender (BDEW) geregelt.

Zu beachten vor Ein- bzw. Auszügen:

-      Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben gültig.

-      Die neuen Fristen müssen von den Verbrauchern beachtet werden.

-      Idealerweise werden Aus- und Einzüge 14 Tage im Voraus gemeldet.

-      Rechtzeitig bei Versorger melden bei Einzügen.

Wichtig:

Für den Lieferantenwechsel wird die korrekte Zählernummer benötigt. Nur so kann dieser durchgeführt werden. Optional wäre der Marktlokations-ID von Vorteil, welche Sie auf Ihrer Rechnung finden.

Für weitere Informationen bzw. Fragen ist der Kundenservice der Stadtwerke Bühl GmbH von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.30  bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 07223 -946-220 erreichbar.