Information zu Postwurfsendungen zu intelligenten Messsystemen
Die Stadtwerke Bühl stehen in keinerlei Verbindung zu diesem Anbieter. Zur Seriosität des Unternehmens können wir keine Bewertung abgeben. Grundsätzlich gilt: Kundinnen und Kunden können ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Im Stadtgebiet Bühl übernehmen die Stadtwerke Bühl als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb.
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht in den kommenden Jahren schrittweise den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) insbesondere vor bei
einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh – maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt der vergangenen drei Jahre,
Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW sowie
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Sie sind nicht verpflichtet, sich aktiv um den Einbau zu kümmern. Die Einbaupflichten gelten für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Ist ein Einbau erforderlich, kommen die Stadtwerke Bühl auf die betroffenen Kundinnen und Kunden zu. Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise im Laufe der kommenden Jahre.
Wer bereits vorher ein intelligentes Messsystem wünscht, kann sich gerne an die Stadtwerke Bühl wenden.
Mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems ändern sich die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Einbau- bzw. Verbrauchskategorie. Wer einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließt, sollte beachten, dass die dort vereinbarten Kosten für den Messstellenbetrieb in der Regel selbst zu tragen sind.
Unser Hinweis: Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zum Einbau eines intelligenten Messsystems haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie über die für Sie geltenden Regelungen und Möglichkeiten.