Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022
Um Verbraucher von den stark gestiegenen Energiepreisen zu entlasten, ist das EEG-Umlage-Entlastungsgesetz am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Damit wird die EEG-Umlage ab 01.07.2022 - 31.12.2022 von 3,723 ct/kWh (netto) auf 0,00 ct/kWh abgesenkt und soll kurzfristig spürbar eine Entlastung der Letztverbraucher bewirken.
Wir geben diese Absenkung selbstverständlich direkt an unsere Kunden weiter. Die Absenkung erfolgt ab dem 01.07.2022 automatisch und wird anteilig auf der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Die laufenden Abschlagszahlungen bleiben unverändert.
Selbstverständlich können Sie Ihren Stromzähler zum 30.06.2022 ablesen und den Zählerstand ganz einfach und unkompliziert im Onlineportal erfassen. Liegen der Stadtwerke Bühl keine Zählerstände zum 30.06.2022 vor, so wird der Verbrauch anteilig berechnet.
Für Fragen und Hinweise steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter der Rufnummer 07223-946-220 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-buehl.de zur Verfügung.